Autor*innen: Dr. phil. Ulli Biechele, Dipl.-Psych. Margret Göth, Dipl.-Psych. Thomas Heinrich, Dr. phil. Jochen Kramer und Dipl.-Psych. Andrea Lang
Wenn Sie unzufrieden sind: reden Sie mit Ihrer Berater*in- oder Therapeut*in darüber! Sprechen Sie die Punkte offen an, die Sie stören! In der Regel hilft ein klärendes sachliches Gespräch Missverständnisse auszuräumen und Klarheit zu schaffen.
Halten die Schwierigkeiten länger an und sind sie – Ihrer Meinung nach – auch nicht auszuräumen, können Sie sich an den Ethikverein wenden. Der Ethikverein hilft u.a.,
- wenn Sie verunsichert sind, sich verletzt oder falsch behandelt fühlen
- wenn Sie in eine Konflitksituation in der Behandlung geraten sind und glauben, diese nicht alleine lösen zu können
- wenn ein für Sie unverständlicher Abbruch der Behandlung droht oder geschehen ist
- wenn Sie einen Rat oder weitere Informationen über psychotherapeutische Behandlung und deren Rahmenbedingungen suchen
Der Ethikverein arbeitet unabhängig und kostenfrei. Der VLSP* ist Mitglied im Ethikverein. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ethikvereins.
Wenn die Schwierigkeiten nicht auszuräumen sind, können Sie eine Beratung oder Therapie jederzeit abbrechen und zu anderen Berater*innen oder Therapeut*innen wechseln. Versuchen Sie Ihren Entschluss der Berater*in oder Therapeut*in bei einem persönlichen Termin mitzuteilen. Dadurch kann die Beziehung zwischen Ihnen und der Fachperson hoffentlich „vernünftig“ beendet werden, ohne dass Groll und Unzufriedenheit bleiben.
Einen Beratungs- oder Therapieabbruch können bzw. sollten Sie sogar in Erwägung ziehen, wenn die Fachperson ihren Pflichten nicht nachkommt oder Sie als Person, Ihre Identität nicht wertschätzt und achtet. Das gilt auch dann, wenn die Fachperson nachdrücklich deutlich macht, dass es besser wäre, Sie wären heterosexuell und cissexuell. Diese Ansicht beruht allein auf negativen Einstellungen der Fachperson LSBTIQ*-Menschen gegenüber und entbehrt jeder fachlichen Grundlage! Wie LSBTIQ*-Menschen professionell zu begegnen ist, wurde in Richtlinien festgelegt (vgl. VLSP*-Empfehlungen zu Beratung und Therapie von LSB).
Für den Beratungs- oder Therapieerfolg von Menschen, die LSBTIQ* sind, ist ausschlaggebend, dass sie wertgeschätzt werden, und zwar nicht obwohl sie LSBTIQ* sind, sondern mit allen Facetten. Das heißt: wertgeschätzt werden sollen auch ihre sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität – oder ihre Fragen und Unsicherheiten, die sie dazu haben.
Da diese Akzeptanz und Wertschätzung wichtig für den Therapieerfolg ist, empfehlen wir eine Beratung oder Therapie abzubrechen, wenn eine Fachperson nicht dazu in der Lage ist, auch andere sexuelle Orientierungen außer Heterosexualität wertzuschätzen. Dies ist wichtig, weil im Nachhinein keine Ansprüche geltend gemacht werden können, wenn eine Beratung oder Therapie aus diesem Grund nicht erfolgreich verlaufen ist! Die Rechtsprechung in Deutschland legt es so aus: wer eine Beratung oder Therapie fortsetzt, obwohl er keine Wertschätzung erfahren hat, erklärt sich damit einverstanden.
Letzte Aktualisierung: 25.10.2020