LSBTIQ* Rechte

Autor*innen: Psych. (M.Sc.) Lu Kenntner & Moe Albarzawi

Die rechtliche Lage für LSBTIQ* Menschen ist weltweit sehr unterschiedlich. In manchen Ländern gab es in den letzten Jahren deutlich positive Entwicklungen hin zu mehr Gleichberechtigung, in manchen jedoch auch Rückschritte, häufig abhängig von der jeweiligen aktuellen politischen Lage. Homosexualität ist noch in etwa 80 Ländern weltweit strafbar. Es drohen Betroffenen unter anderem Zwangsverheiratung, Geld- und Gefängnisstrafen, Folter oder gar die Todesstrafe. Die Diskriminierung geht hauptsächlich von Regierungen, religiösen Institutionen und Teilen der Mehrheitsgesellschaft aus. Eine Übersicht über die Rechte von LSBTIQ* weltweit hat The International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) veröffentlicht: https://ilga.org/maps-sexual-orientation-lawsNeben den Gesetzen ist jedoch zu beachten, dass diese nicht immer gänzlich den gesellschaftlichen Umgang mit LSBTIQ* Themen widerspiegeln. Die Situation für Trans* und Inter* Personen ist viel seltener in Gesetzen verankert, generell ist die Ausgrenzung, Verfolgung, Armut, Gewalt und sind Morde von Trans* und Inter*Menschen weltweit immer noch sehr hoch. 

Auch in Deutschland, wo die Rechte von LSBTIQ* Menschen weitestgehend geschützt sind, sind nicht alle Bereiche diskriminierungsfrei. Hetero- und Cissexualität gelten weiterhin als Norm und werden jeder Person zugeschrieben. Des Weiteren gibt es gesellschaftliche Vorurteile die sich in Diskriminierungen gegenüber Personen äußern können, die nicht der Heter- und Cisnormativität entsprechen. 

Im Folgenden einige gesetzlichen Entwicklungen in Deutschland:

  • Die gleichgeschlechtliche Ehe ist seit dem 1. Oktober 2017 legal.
  • Stiefkindadoption wurde erstmals 2005 legal.
  • Jegliche Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung ist rechtswidrig und führt zur Erfüllung oder Beendigung zivilrechtlicher Verpflichtungen (Teil 3, §19 AGG).
  • Diskriminierung in der Beschäftigung und bei der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen ist landesweit verboten (die katholische Kirche kann Personen mit gleichgeschlechtlicher Ehe entlassen).
  • Transsexuelle Menschen dürfen seit 1980 ihr rechtliches Geschlecht wechseln.
  • Seit Ende 2018 gibt es die Option eines dritten positiven Geschlechtseintrags "divers", wenn durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen kann, dass bei der beantragenden Person eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorliegt. Für viele nicht-binäre Personen stellt dies also immer noch keine Option für einen Geschlechtseintrag außerhalb der Zweigeschlechtlichkeit dar. 

Für weitere Informationen: https://handbookgermany.de/en/rights-laws/lgbtiq.html

Letzte Aktualisierung: 10.03.2021

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