Im Gesundheitswesen sind Expert*innen mit ganz unterschiedlichen Berufsbezeichnungen vertreten. Zum Beispiel:
- B.A. – Bachelor of Arts: Studium im Umfang von 3 bis 4 Jahren in den Fachbereichen Psychologie oder einer angrenzenden Gesellschafts- oder Sozialwissenschaft.
- B.Sc. – Bachelor of Science: Studium im Umfang von 3 bis 4 Jahren in den Fachbereichen Psychologie oder einer angrenzenden Naturwissenschaft.
- Dipl.-Psych. – Diplompsycholog*in: Studium im Umfang von i.d.R. 4,5 Jahren im Fachbereich Psychologie.
- Dr. habil. – Doktor*in mit Lehrberechtigung (Habilitation)
- Dr. phil. – Doktor*in der Geisteswissenschaften
- Dr. med. – Doktor*in der Medizin
- Fachärztin*Facharzt – Studium der Medizin und anschließende Facharztausbildung, z.B. Fachärztin*Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärztin*Facharzt für Psychosomatische Medizin und Pychotherapie, Fachärztin*Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- M.A. – Master of Arts: Studium im Umfang von insgesamt 5 Jahren in den Fachbereichen Psychologie oder einer angrenzenden Gesellschafts- oder Sozialwissenschaft.
- M.Sc. – Master of Science: Studium im Umfang von insgesamt 5 Jahren in den Fachbereichen Psychologie oder einer angrenzenden Naturwissenschaft.
- PD – Privatdozent*in: Hochschullehrer*in an einer Universität
- Prof. – Professor*in
- Psychiater*in: Studium der Medizin und Fachärztin*Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
- Psycholog*in: Studium der Psychologie
- Psychotherapeut*innen haben eine Psychotherapieausbildung abgeschlossen. Welche verschiedenen Therapieausbildungen es gibt, ist auf der Seite Therapieschulen beschrieben.
- app. PPT: Psychotherapeut*in mit staatlicher Approbation, die die Voraussetzung für eine Kassenzulassung ist
- app. Kinder- und Jugendtherapeut*in: Therapeut*in mit staatlicher Approbation für die Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen
Letzte Aktualisierung: 08.11.2020