Welche medizinischen Möglichkeiten stehen bei einer Transition zur Verfügung?

Autor*innen: Isabelle Melcher & Kai Jannik

Die therapeutische Begleitung:

Eine therapeutische Begleitung ist leider wie oben beschrieben noch immer Voraussetzung für die Kostenübernahme der Krankenkassen bei allen weiteren medizinischen Maßnahmen und steht deshalb am Anfang der medizinischen Transition. Wünschenswert wäre allerdings, dass zukünftig eine therapeutische Begleitung auf freiwilliger Basis erfolgen kann.

Hormonbehandlung und/oder Pubertätshemmung:

Für viele trans* Personen ist der Beginn der Hormonbehandlung (Die Einnahme von Hormonen des Ich-Geschlechts) ein wichtiger Meilenstein. Im Verlauf der Hormonbehandlung verändern sich erste körperliche Merkmale hin zum Ich-Geschlecht. Für Jugendliche am Beginn der Pubertät ist die Möglichkeit der hormonellen Pubertätshemmung ein gangbarer Zwischenschritt um dafür zu sorgen, dass sich der Leidensdruck nicht verschlimmert. Der Vorgang der Pubertätshemmung ist umkehrbar, während sich bei der Hormonbehandlung nach einiger Zeit irreversible und nicht mehr so leicht umkehrbare Veränderungen einstellen. Beides sollte immer unter ärztlicher Begleitung durchgeführt werden.

Geschlechtsangleichende Operation(en):

Mit dem Begriff der geschlechtsangleichenden Operation(en) werden verschiedene operative Eingriffe bezeichnet, um den Körper an die Geschlechtsidentität anzugleichen. Einige diese Operationen sind hier kurz benannt. Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten und verschiedene operative Verfahren. Wichtig ist, sich immer gut über die jeweiligen Eingriffe und Verfahren zu informieren, und wenn möglich auch mehrere Kliniken für ein Vorgespräch aufzusuchen.

Mastektomie (bei trans* männlichen Personen): Gemeint ist damit die Angleichung an die männliche Brust. Es gibt grundsätzlich zwei verschieden Verfahren. Die Auswahl des Verfahrens hängt auch von der gegebenen Brustgröße ab. 

Brustoperation (Brustvergrößerung) bei trans* weiblichen Personen: Die Kosten für diese Operation werden durch die Krankenkasse nur bei bestehendem Leidensdruck getragen. Zudem spielt eine Rolle ob das Brustwachstum durch die Hormone bereits entsprechend ausgebildet ist. 

Hysterektomie: Dabei handelt es sich um die operative Entfernung der Gebärmutter. Dieser Eingriff wird zusammen mit der Entfernung der Eierstöcke und der Eileiter vorgenommen. In vielen Fällen wird dieser Eingriff auch vorgenommen um das Krebsrisiko bei andauernder Hormonbehandlung zu senken.

Phalloplastik: Ausformung eines männlichen Gliedes (Penoids). Es gibt verschiedene Methoden, die sich in Optik, operativem Aufwand und der Durchführung unterscheiden. Häufig wird dieser Eingriff mit der Hodenplastik kombiniert. Es wird empfohlen, sich vor einem Eingriff über die verschiedenen Methoden und Ergebnisse genau zu informieren.

Vaginalplastik: Rekonstruktion der weiblichen Geschlechtsorgane. Auch hier gibt es unterschiedliche Verfahren, die sich in spezifischen Teilen voneinander unterscheiden. Ziel ist es, ein optisch möglichst authentisches Ergebnis zu erhalten.

Epilationsbehandlung: Die Entfernung der Körperbehaarung mit verschiedenen Verfahren. (Laser- und Lichtbehandlungsverfahren, Elektro- oder Nadelepilationsverfahren) Bei trans* weiblichen Personen wird, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die Entfernung der Gesichtsbehaarung durch die Krankenkasse übernommen.

Stimmbandoperation: Verschiedene operative Techniken mit dem Ziel einer Stimmänderung zum weiblichen Lautbild. Diese Operation ist risikoreich und im Ergebnis nur bedingt vorhersehbar. Aus diesem Grund sollte zuvor die Möglichkeiten der Logopädie (Stimmtherapie) ausgeschöpft werden.

Gesichts-Feminisierung: Unter diesem Begriff sind eine ganze Reihe von operativen Eingriffen im Gesichtsbereich zusammengefasst, die alle das Ziel haben, ein „weiblicheres“ Erscheinungsbild zu erreichen. Wenn die Operationen nicht medizinisch und / oder therapeutisch gut begründbar sind, fallen diese Eingriffe unter den Begriff der „Schönheitsoperationen“ und sind dann entsprechend selbst zu bezahlen.

Weitere ergänzende Maßnahmen:

Logopädie: Stimmtherapie mit dem Ziel einer Angleichung an das Stimmbild der Geschlechtsidentität.

Epithesen: Ästhetische „Prothesen“ die zum Beispiel die weibliche Brust oder das männliche Glied nachbilden.

Perücken: Wenn entsprechend begründet, sind die Kosten durch die Krankenkasse zu tragen.

Letzte Aktualisierung: 21.01.2021

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