Was bedeuten die Berufsbezeichnungen?

Im Gesundheitswesen sind Expert*innen mit ganz unterschiedlichen Berufsbezeichnungen vertreten. Zum Beispiel:

  • B.A. – Bachelor of Arts: Studium im Umfang von 3 bis 4 Jahren in den Fachbereichen Psychologie oder einer angrenzenden Gesellschafts- oder Sozialwissenschaft.
  • B.Sc. – Bachelor of Science: Studium im Umfang von 3 bis 4 Jahren in den Fachbereichen Psychologie oder einer angrenzenden Naturwissenschaft.
  • Dipl.-Psych. – Diplompsycholog*in: Studium im Umfang von i.d.R. 4,5 Jahren im Fachbereich Psychologie.
  • Dr. habil. – Doktor*in mit Lehrberechtigung (Habilitation)
  • Dr. phil. – Doktor*in der Geisteswissenschaften
  • Dr. med. – Doktor*in der Medizin
  • Fachärztin*Facharzt – Studium der Medizin und anschließende Facharztausbildung, z.B. Fachärztin*Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärztin*Facharzt für Psychosomatische Medizin und Pychotherapie, Fachärztin*Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • M.A. – Master of Arts: Studium im Umfang von insgesamt 5 Jahren in den Fachbereichen Psychologie oder einer angrenzenden Gesellschafts- oder Sozialwissenschaft.
  • M.Sc. – Master of Science: Studium im Umfang von insgesamt 5 Jahren in den Fachbereichen Psychologie oder einer angrenzenden Naturwissenschaft.
  • PD – Privatdozent*in: Hochschullehrer*in an einer Universität
  • Prof. – Professor*in
  • Psychiater*in: Studium der Medizin und Fachärztin*Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Psycholog*in: Studium der Psychologie
  • Psychotherapeut*innen haben eine Psychotherapieausbildung abgeschlossen. Welche verschiedenen Therapieausbildungen es gibt, ist auf der Seite Therapieschulen beschrieben.
  • app. PPT: Psychotherapeut*in mit staatlicher Approbation, die die Voraussetzung für eine Kassenzulassung ist
  • app. Kinder- und Jugendtherapeut*in: Therapeut*in mit staatlicher Approbation für die Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen

Letzte Aktualisierung: 08.11.2020

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