Was es kostet

Psychologische Beratung

Beratung wird nicht von der Krankenkasse finanziert. Je nach wirtschaftlicher und politischer Situation übernehmen Stadt, Land und andere Träger die Kosten. Ratsuchende bezahlen oft einen Teil der Kosten, entweder pauschal oder nach ihren finanziellen Möglichkeiten.

In bestimmten Fällen kann auch der Sozialhilfeträger über das BSHG die Kosten für Beratung übernehmen.

Psychotherapie

Von der Krankenkasse finanziert werden in der Regel psychotherapeutische Behandlungen bei Ärztlichen und Psychologischen PsychotherapeutInnen sowie bei Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen. Als psychotherapeutische Verfahren werden von den Kassen zur Zeit anerkannt: Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Therapie und Verhaltenstherapie. Andere Verfahren müssen in der Regel privat bezahlt werden.

Zu bedenken ist: wenn die Psychotherapie über die Krankenkasse finanziert wird, muss die Therapeutin einen anonymisierten Bericht an eine Gutachterin schreiben, sobald eine Langzeittherapie beantragt wird. Diese Gutachterin empfiehlt der Kasse dann, ob und wie lange die Therapie weiter bezahlt werden soll. Diese Berichte werden in einem verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse gesendet. Die Sachbearbeiterin der Krankenkasse darf diesen Umschlag nicht einsehen, d.h. den Bericht erhält nur die Gutachterin.

Achtung: was die Kasse bezahlt und was nicht, ist nicht automatisch ein Urteil darüber, welche Psychotherapie „besser“ ist. Noch in jüngster Vergangenheit haben sich viele lesbische Psychologinnen und schwule Psychologen für Ausbildungen in alternativen Psychotherapieschulen entschieden, weil die ursprünglichen Formen der Psychoanalyse, Tiefenpsychologie und Verhaltenstherapie Homosexualität kritisch beurteilt haben (näheres dazu auf der Seite Therapieschulen). Inzwischen hat sich diese Einschätzung gewandelt und es kommt darauf an, wie aufgeschlossen die einzelnen TherapeutInnen gegenüber Schwulen und Lesben sind.